Angebotene Dienstleistungen und Regelung
Die Bibliothek Kulturen der Welt ist ein für alle zugänglicher öffentlicher Raum. Die von der Bibliothek angebotenen Dienste möchten die Informations-, Ausbildungs- und kulturellen Bedürfnisse der gesamten lokalen Bevölkerung decken. In diesem Sinn kooperiert die Bibliothek Kulturen der Welt mit verschiedenen Instituten und Organisationen der Provinz.
Regelung der Bibliothek
Die Bibliothek ist für jeden, ohne Altersgrenze, zugänglich. Um Bücher und andere Materialien ausleihen und/oder Internet verwenden zu können, muss man eingeschrieben sein. Die Einschreibung ist kostenlos. Die Anmeldung muss persönlich beantragt werden, es muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden und es ist die Sanitätskarte und ein gültiger Personalausweis nötig. Bei Minderjährigen ist auch die Genehmigung eines Elternteils bzw. der Erziehungberechtigten notwendig. Nach der Anmeldung fungiert die Sanitätskarte als Bibliotheksausweis.
Es können bis zu 5 Bücher und 5 DVDs/CDs ausgeliehen werden.
Im Regelfall ist das Ausleihen von folgenden Materialien nicht erlaubt: Wörterbücher, Atlanten, Enzyklopädien, Bücher von besonderen Wert oder Rarität, Material, das noch nicht katalogisiert wurde.
Bücher können einen Monat, audiovisuelle Medien eine Woche ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist kann verlängert werden.
Bei der Rückgabe des ausgeliehenen Materials sollte sich der Benützer vergewissern, dass die Verleihe annulliert wird.
Bei verspäteter Rückgabe des ausgeliehenen Materials ist eine Sanktion von 1,00 Euro zu entrichten. Sollte sich die Rückgabe erheblich verzögern, wird sich die Bibliothek das Recht vorbehalten, den interessierten Benützer schriftlich zu ermahnen. Sollte daraufhin das Material nicht innerhalb von 15 Tagen zurückerstattet werden, wird dem Benützer das Leihrecht für 6 Monate verweigert.
Bei Verlust oder Beschädigung des ausgeliehenen Materials von Seiten des Benützers, muss der daraus entstandene Schaden an die Vereinigung der Bibliothek Kulturen der Welt ersetzt werden. Der Schadensersatz wird den Kaufpreis des betroffenen Materials nicht übersteigen, so fern es im Handel erhältlich ist. Im gegenteiligen Fall wird der Schadensersatz von den Verantwortlichen der Bibliothek festgelegt, jedoch immer unter Berücksichtigung des mutmaßlichen Handelspreises.
- Die Verantwortlichen der Bibliothek können zusammen mit dem Vorstand auch andere Maßnahmen einführen, die nicht in diesem Reglement aufscheinen, aber von Fall zu Fall aus besonderen Gründen notwendig erscheinen.